Pferdeversicherung

Die Pferdeversicherung beinhaltet zwei große Themen. Einerseits geht es um das Thema der Haftpflichtversicherung, andererseits kann auch der Bedarf bestehen, die Kosten für Operationen oder den Ersatz für ein verlorenes Pferd zu versichern. Mit einer Tierlebensversicherung werden die Anschaffungskosten für ein neues Pferd versichert. Bei der Operationskosten-Versicherung sind z.B. die hohen Kosten einer durch eine Kolik verursachten Behandlung gedeckt.

Operationskosten-Versicherung

Die Operationskosten-Versicherung übernimmt die in der Tierklinik entstandenen Kosten für:

  • tierärztliche Leistungen
  • Medikamente
  • Nachsorge (bis zur Entschädigungssumme)

Die Höhe der Entschädigungssumme hängt von der gewählten Variante ab. In der Basisvariante beträgt sie je nach Art der Operation zwischen 500 und 1500 Euro, während bei höherwertigen Versicherungspaketen eine Versicherungsleistung zwischen 1000 und 3000 Euro abgedeckt ist. Für Magen-Darm–Koliken stehen sogar 5000 Euro zur Verfügung. Die Wartezeit für Kolik-Operationen beträgt bei guten Versicherungen 1 Monat und bei allen weiteren versicherten Operationen 3 Monate.

In der Variante Exzellent gibt es zusätzlich Deckung für Operationen am Fesselringband, endoskopische Operationen an Sehnen/Sehnenscheiden, an der Brust- und Bauchhöhle und am Harn-/Geschlechtstrakt. Außerdem sind noch Arthroskopie und Arthrotomie sowie Chip-Operationen und OCD (Osteochondrosis dissecans) bis 1000 Euro versichert. Die Behandlungen in der Variante Exzellent können sowohl in Voll- oder Standnarkose als auch in Sedierung durchgeführt werden.

Impfungen und andere Untersuchungen sind in dieser Variante nicht gedeckt. Daher ist die Prämie gegenüber einer vollständigen Krankenversicherung um vieles günstiger und somit sehr leicht leistbar. Durch eine dreijährige Vertragsbindung reduziert sich die Prämie nochmals.

Als Zusatztarif zu einer Operationskosten-Versicherung für Pferde kann auch eine Tierlebensversicherung abgeschlossen werden.

  Pferde OP-Versicherung Rechner

Pferd-Flyer Tierleben und OP
Bedingungen OPK
Haftungsumfänge Pferd OPK

Tierlebenversicherung

Als zusätzlicher Baustein in Verbindung mit der Operationskosten-Versicherung wird eine Tierlebensversicherung mit Unfall- oder Allgefahrendeckung für Pferde angeboten. In der Variante Exzellent der Tierlebenversicherung ist auch die dauernde Unbrauchbarkeit zum Reiten und Fahren mitversichert.
Die Tierlebensversicherung kann auch als eigenständiger Einzelvertrag abgeschlossen werden.

Neben seinem ideellen Wert stellt ein Pferd einen Vermögenswert dar, der durch verschiedene Gefahren bedroht ist. So können Unfall oder Krankheit schnell zu einem Verlust oder zu einer Unbrauchbarkeit des Pferdes führen. Mit einer Tierlebensversicherung kann für solche Fälle vorgesorgt werden, um finanzielle Schäden abzusichern. Versicherte Risiken sind Tod (Verenden, Nottötung), Diebstahl, Raub und Abschlachten in diebischer Absicht in Folge von:

  • BASIS: Unfall (inklusive Brand, Blitzschlag oder Explosion) und Transport
  • PREMIUM und EXZELLENT: Unfall und Transport sowie Krankheit, Trächtigkeit & Geburt bei Stuten, Kastration, Operation

Wichtig: Für private, unentgeltliche Transporte sind Schäden infolge von Transportmittelunfall mitversichert. Bei einem entgeltlichen Transport haftet der Frächter im Falle des Transportmittelunfalls. Die Höhe der Entschädigung deckt aber nicht immer den Wert des Pferdes. Daher sollte diese Höhe bei entgeltlich durchgeführten Transporten immer beim Frächter abgefragt werden und bei Bedarf mit einer Zusatzversicherung abgedeckt werden.

Der Versicherungsumfang wird durch die Wahl der gewünschten Variante bestimmt. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist eine Unbrauchbarkeit zum Reiten oder Fahren jedoch dann, wenn sie Folge einer unfallbedingten Ataxie ist oder aus einer unfallbedingten Sehnenverletzung resultiert.

Die Höhe des Beitrages dieser Pferdeversicherung wird durch die gewählte Variante, die Versicherungssumme (Wert des Pferdes), das Alter des Pferdes, der Art des Pferdes (Groß- oder Kleinpferd) und der Vertragslaufzeit bei Versicherungsbeginn bestimmt. Versichert werden können Pferde zwischen dem 7. Lebenstag und dem 13. Lebensjahr.

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Pferde Lebensversicherung Rechner  
 
Bedingungen Tierleben
Haftungsumfänge Pferd Tierleben
Pferd-Flyer Tierleben und OP

Hinweis: Für Mitglieder des Österreichischen Pferdesportverbandes (Nachweis: Reitverein und Mitgliedsnummer) und bei Abschluss einer Tierleben und Operationskosten-Versicherung für das gleiche Pferd verringert sich die Prämie!!

Pferdehaftpflichtversicherung

Wird durch das „tiertypische“ Verhalten eines Pferdes eine Person oder eine fremde Sachen geschädigt, dann ist der Pferdehalter in der Haftung. Als Pferdehalter gilt derjenige, der für längere Zeit die Sorge/Obhut für das Pferd übernimmt und dem die Herrschaft über das Pferd zusteht. Der Pferdehalter muss nicht unbedingt der Eigentümer des Pferdes sein. Die Haftung besteht auch für den „Tieraufseher (Pferde-/Tierhüter)“. Ein Tieraufseher ist derjenige, der die eigenständige Gewalt und Obhut/Aufsicht über das Pferd übertragen bekommen hat.

Reitschüler, Pferdepfleger, Tierärzte und Hufschmiede werden im Normalfall nicht zu Tieraufsehern. Inhaber von Reitbeteiligungen sind jedoch in der Rechtsprechung teilweise als Tieraufseher angesehen worden. Eine Pferdehaftpflichtversicherung ist für jeden Pferdehalter ein „Muss“, um im Falle von Schäden, die das Pferd verursacht hat, vor finanziellen Folgen geschützt zu sein. Es ist daher wichtig, das richtige Produkt zu wählen. Insbesondere ist wichtig, dass die Bedingungen klar formuliert und Reitbeteiligungen bzw. ein Fremdreiterrisiko abgedeckt sind.

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